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   BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82   

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BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82 (https://dejure.org/1984,4023)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1984 - 2 B 214.82 (https://dejure.org/1984,4023)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1984 - 2 B 214.82 (https://dejure.org/1984,4023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Probe - Umfang der Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts - Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, daß sich die mangelnde Bewährung (Eignung) eines Beamten auf Probe im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG auch aus einem Gesundheitsschaden ergeben kann, ohne daß dieser zur Dienstunfähigkeit zu führen braucht (vgl. BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - und vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, daß die auch dem Beamten auf Probe gegenüber bestehende Fürsorgepflicht gebietet, eine Entlassung nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Umstände auszusprechen (vgl. z.B. BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]).

    Der Fürsorgepflicht des Dienstherrn entspricht es nach dieser Rechtsprechung aber auch, den Beamten nicht unangemessen lange in Ungewißheit über sein beamtenrechtliches Schicksal zu halten; dies zumal dann, wenn die mangelnde Bewährung für den Dienstherrn unumstößlich feststeht und nicht etwa - wie z.B. bei Zweifeln an seiner fachlichen Befähigung - von dem weiteren Verhalten des Beamten noch beeinflußt werden kann (vgl. hierzu BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - ).

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Auch insoweit sind also für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können (vgl. BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Beamte aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht allgemein einen Rechtsanspruch ableiten, daß die für die Erhaltung eines angesehenen und leistungsfähigen Berufsbeamtentums ausschlaggebenden Gesichtspunkte der persönlichen und fachlichen Eignung außer acht gelassen werden (vgl. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - ).

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, daß sich die mangelnde Bewährung (Eignung) eines Beamten auf Probe im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG auch aus einem Gesundheitsschaden ergeben kann, ohne daß dieser zur Dienstunfähigkeit zu führen braucht (vgl. BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - und vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - ).

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - (a.a.O.) hierzu ausgeführt, die gesundheitliche Eignung fehle in einem die Entlassung eines Beamten auf Probe rechtfertigenden Maße bereits dann, wenn während der Probedienstzeit Umstände gesundheitlicher Art festgestellt werden, die geeignet sind, den Beamten für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit untauglich erscheinen zu lassen; hierfür genüge schon eine körperliche und psychische Veranlagung der Art, daß die Möglichkeit häufiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Auch insoweit sind also für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können (vgl. BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - von der Beschwerde darzulegende und für die Entscheidung in einem künftigen Revisionsverfahren erhebliche - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Ob es die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens für erforderlich hält, bestimmt das Tatsachengericht auch in solchen Fällen grundsätzlich nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, ein Sachverständigengutachten - wie hier die amtsärztliche Stellungnahme vom 25. April 1979 - aus den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Ob es die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens für erforderlich hält, bestimmt das Tatsachengericht auch in solchen Fällen grundsätzlich nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, ein Sachverständigengutachten - wie hier die amtsärztliche Stellungnahme vom 25. April 1979 - aus den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 17.11.1970 - II B 57.70

    Entscheidung über die Bewährung eines Beamten auf Probe grundsätzlich erst nach

  • BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65

    Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit

  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

    Dabei konnten neben dem vom Senat eingeholten Gutachten auch das im behördlichen Verfahren ebenso wie das im Strafverfahren eingeholte schriftliche Gutachten des Sachverständigen der Urteilsfindung nach § 411a ZPO (analog) i. V. m. § 98 VwGO i. V. m. § 4 LDG zugrundegelegt werden, weil sie mittels Beweisbeschluss vom 30.10.2019 in das Verfahren einbezogen worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.04.2011 - 2 B 84.10 -, Rn. 5, juris, Beschluss vom 29.05.2009 - 2 B 3.09 -, Rn. 8, juris, Beschluss vom 01.03.1984 - 2 B 214.82 -, Rn. 10, juris, Beschluss vom 18.06.1991 - 2 B 70.91 -, Rn. 7, juris; Benz/Frankenstein in LDG, Stand April 2019, § 41, Rn. 2.4.2.3; Musielak/Voit/Huber, 16. Aufl. 2019, ZPO § 411a Rn. 13, 14; zur Möglichkeit der analogen Anwendung des § 411a ZPO auf im behördlichen Verfahren eingeholte Gutachten: Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier/Rudisile, 36. EL Februar 2019, VwGO § 98 Rn. 180 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Nach der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - , vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 2 B 17.84 -) sind für eine Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können.

    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - vgl. im übrigen Urteil vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - sowie Beschluß vom 30. September 1982 - BVerwG 2 B 167.82 -).

    Ob und mit welchen Maßnahmen den bei einer Entlassung aus dem Probeamtenverhältnis im Einzelfall auftretenden Härten unter Wahrung der berechtigten Interessen des Dienstherrn begegnet werden kann, läßt sich im übrigen nicht rechtsgrundsätzlich klären (Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

    Dabei konnten neben dem vom Senat eingeholten Gutachten auch das im behördlichen Verfahren ebenso wie das im Strafverfahren eingeholte schriftliche Gutachten des Sachverständigen der Urteilsfindung nach § 411a ZPO (analog) i. V. m. § 98 VwGO i. V. m. § 4 LDG zugrunde gelegt werden, weil sie mittels Beweisbeschluss vom 30.10.2019 in das Verfahren einbezogen worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.2011 - 2 B 84.10 -, juris Rn. 5, vom 29.05.2009 - 2 B 3.09 -, juris Rn. 8, vom 01.03.1984 - 2 B 214.82 -, juris Rn. 10 und vom 18.06.1991 - 2 B 70.91 -, juris Rn. 7; Benz/ Frankenstein in: LDG, Stand April 2019, § 41 Rn. 2.4.2.3; Huber in: Musielak/ Voit, 17. Aufl. 2020, ZPO § 411a Rn. 13, 14; zur Möglichkeit der analogen Anwendung des § 411a ZPO auf im behördlichen Verfahren eingeholte Gutachten auch Rudisile in: Schoch/ Schneider/ Bier/ Rudisile, 38. EL Januar 2020, VwGO § 98 Rn. 180 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 1 E 11.01005

    Einstellung als Polizeimeisteranwärterin; Polizeidiensttauglichkeit

    In gleicher Weise seien auch die erwartete verminderte Knochenstabilität und die gefährdete psychische Belastbarkeit Hinderungsgründe für die Polizeidiensttauglichkeit nach der PDV 300. Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.2004, 2 B 52/03; U.v. 1.3.1984, 2 B 214/82) sei für die Berufung in ein Beamtenverhältnis insbesondere im Polizeivollzugsdienst ein hohes Maß an körperlicher Eignung erforderlich; ein Eignungsmangel werde bereits dann angenommen, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder Leistungsschwächen oder gar einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne.

    Mit dieser Festlegung trägt der Dienstherr dem Gesichtspunkt Rechnung, dass von Polizeibeamten auch der Einsatz körperlicher Gewalt erwartet werden muss und deshalb eine körperliche Mindestkonstitution, die auch über den Ausschluss bestimmter Erkrankungen definiert werden kann, erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.2004, 2 B 52/03; U.v. 1.3.1984, 2 B 214/82).

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 6 CS 11.592

    Bundesbeamtenrecht; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Beamte aus der Fürsorgepflicht auch nicht allgemein einen Rechtsanspruch ableiten, dass die für die Erhaltung eines angesehenen und leistungsfähigen Berufsbeamtentums ausschlaggebenden Gesichtspunkte der persönlichen - und damit auch der gesundheitlichen - und fachlichen Eignung außer Acht gelassen werden (BVerwG vom 1.3.1984 Az. 2 B 214.82 RdNr. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1984 - 2 B 214.82 -, juris, und vom 16. September 1986 - 2 B 92.86 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39, sowie Urteile vom 25. Februar 1993, a.a.O., und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 6 A 1754/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, a.a.O., Rn. 22, und Beschluss vom 1. März 1984 - 2 B 214.82 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 6 B 413/15 -, juris, Rn. 16.
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 6980/03

    Behinderung; Diabetes; Lehrer; Beamter; Einstellung; Übernahme; Eignung;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1984 - 2 B 214.82 -, juris, und vom 16. September 1986 - 2 B 92.86 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39, sowie Urteile vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - , BVerwGE 92, 147, und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 12 A 1123/97

    Beamter auf Probe; Antrag auf Entlassung; Prüfungsumfang; Überprüfung der

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. März 1984 - 2 B 214/82 - Urteil vom 17. Mai 1962 - 2 C 87/59 -, ZBR 1963, 215.
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